Welche Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen bei Drückjagden in das Treiben hinein?

Erklärung:

Ein ungeplantes Schießen in das Treiben gefährdet andere Jagdteilnehmer, beispielsweise Treiber. Der Jagdleiter darf unter Umständen das Schießen in das Treiben erlauben. Das setzt voraus, dass niemand gefährdet wird.

A

Die Schützen dürfen in das Treiben nach eigenem Ermessen hineinschießen

B

Die Schützen dürfen nur in das Treiben hineinschießen, wenn der Jagdleiter dies genehmigt hat und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

C

Das Hineinschießen in das Treiben ist ausnahmslos verboten