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Welche Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen bei Drückjagden in das Treiben hinein?
Ein ungeplantes Schießen in das Treiben gefährdet andere Jagdteilnehmer, beispielsweise Treiber. Der Jagdleiter darf unter Umständen das Schießen in das Treiben erlauben. Das setzt voraus, dass niemand gefährdet wird.