Wann müssen nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) bei einem Kesseltreiben im Feld die Flintenläufe entladen werden?

A

Beim Überwinden von Hindernissen

Zitat aus der Unfallverhütungsvorschrift Jagd: „Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.“

B

Nach dem Signal "Treiber rein"

C

Nach dem Signal zur Beendigung des Treibens

Es geht um das Signal „Hahn in Ruh“, welches das Treiben beendet. Im Anschluss wird nicht mehr geschossen und die Waffen sind zu entladen.