Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?

A

Ja, wenn ich Sportschütze bin.

B

Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist.

C

Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.