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Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?
A
Der Finder einer Waffe, sofern er den Fund unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder nächsten Polizeidienststelle anzeigt.
B
Der Ehepartner eines Erlaubnisinhabers, wenn er dessen Waffen weisungsgemäß zum Schießstand oder Büchsenmacher transportiert.
C
Ein Kurierfahrer, der die Waffe im Auftrag des Erlaubnisinhabers gewerbsmäßig transportiert.