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Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?
A
Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.
B
Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
C
Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.