Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?
Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.
Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.