Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?

A

Ich melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.

B

Ich melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.

C

Ich melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.