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Ein Revierinhaber findet in seinem Revier eine verendete Waldohreule und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?
Eulen sind nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt. Sie dürfen deshalb nur zu Forschungs- und Lehrzwecken verwendet (z.B. präpariert) werden.
Ein geeigneter Zweck wäre die Jungjägerausbildung. Die Genehmigung hierzu erteilt die zuständige Naturschutzbehörde.