Ein Revierinhaber findet in seinem Revier eine verendete Waldohreule und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?

Erklärung:

Eulen sind nach dem Naturschutzrecht besonders geschützt. Sie dürfen deshalb nur zu Forschungs- und Lehrzwecken verwendet (z.B. präpariert) werden.

Ein geeigneter Zweck wäre die Jungjägerausbildung. Die Genehmigung hierzu erteilt die zuständige Naturschutzbehörde.

A

Ja

B

Nein

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