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Ein Revierinhaber findet in seinem eine verendete und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?


sind nach dem Naturschutzrecht . Sie dürfen deshalb nur zu Forschungs- und Lehrzwecken verwendet (z.B. präpariert) werden.

Ein geeigneter Zweck wäre die Jungjägerausbildung. Die Genehmigung hierzu erteilt die zuständige Naturschutzbehörde.