Welche Personen sind berechtigt, chemische Pflanzenschutzmaßnahmen mit Sprühgeräten durchzuführen?

A

Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

B

Alle Personen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen

C

Alle Personen, die den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln besitzen

D

Alle Personen, die den Führerschein für die Zugmaschine des Pflanzenschutzgerätes besitzen