Welche Anforderung an die Anbindehaltung für Hunde ist zu erfüllen?
Die Anbindehaltung ist nicht erlaubt.
Nach § 7 TierSchHuV dürfen Hunde nicht mehr angebunden gehalten werden.
Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund für diese Tätigkeit ausgebildet wurde und eine Betreuungsperson anwesend ist. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
Bis zu sechs Stunden am Tag, wenn die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert ist.
Wenn der Hund ausreichend mit Wasser und Futter versorgt ist, kann er uneingeschränkt angebunden gehalten werden.
In Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeit, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, ist die Anbindehaltung zulässig, wenn die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert ist, sowie breite, nicht einschneidende Halsbänder oder Brustgeschirre verwendet werden.