Nach § 7 TierSchHuV dürfen Hunde nicht mehr angebunden gehalten werden.
Es gibt Ausnahmen, wenn der Hund für diese Tätigkeit ausgebildet wurde und eine Betreuungsperson anwesend ist. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
- ≥ 3 m lange Anbindung mit Sicherung gegen Aufdrehen
- Anbindematerial mit geringem Eigengewicht und ohne Verletzungsgefahr
- Breite, nicht einschneidende Halsbänder/Brustgeschirre (→ Schutz vor Verletzungen)