Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass nur Mitglieder (Jagdgenossen) ihren Jagdbezirk pachten können. Ist das zulässig?

A

ja, das ist zulässig

B

das ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt

C

nein, das ist nicht zulässig