Ein von einem Jagdgast vom Hochsitz aus beschossener Rehbock flüchtet über die Jagdgrenze und tut sich 30 m jenseits der Grenze für einen sicheren Schuss erreichbar schwer krank nieder. Welche der nachgenannten Handlungsweisen ist vom Niedersächsischen Jagdgesetz in dieser Situation abgedeckt?

A

Der Schütze baumt unverzüglich ab und ruft einen anerkannten Schweißhundführer zur Nachsuche

B

Der Schütze baumt ab, sucht mit seinem Hund über die Jagdgrenze und gibt dem Bock den Fangschuss

C

Der Schütze erlegt den Rehbock von seinem Hochsitz aus, geht über die Grenze, bricht den Bock auf, lässt ihn liegen und verständigt unverzüglich den Inhaber des Nachbarreviers

D

Der Schütze erlegt den Rehbock vom Hochsitz aus, geht mit ungeladenem Gewehr über die Grenze, bricht den Bock auf und nimmt ihn mit, um ihn dem Inhaber des Nachbarreviers abzuliefern