Wer schießt im Sinne des Waffengesetzes?
Jeder, der in der Öffentlichkeit seine Waffe lädt.
Jeder, der mit seiner Waffe eine Platzpatrone (Kartuschenmunition) abfeuert.
Jeder, der mit einem Schaftböller (ähnlich wie ein Vorderlader zu handhaben) in der Öffentlichkeit böllert.