Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?
Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen
Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen