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Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?
A
Schaftmodifizierung
B
Änderung am Visier
C
Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmontage
Eine Bohrung an der Systemhülse gilt nicht als geringfügige Änderung an der Zieleinrichtung und bedarf deshalb der Erlaubnis.