Ist ein Revierinhaber ohne weiteres berechtigt, einen in seinem Revier verendet gefundenen Auerhahn an einen Präparator zu verkaufen?
Erklärung:
Diese Frage bezieht sich auf die Bundeswildschutzverordnung. Auerwild wird hier in Anlage 1 aufgeführt. Der Besitz und Handel von Auerwild ist damit verboten.