Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?

A

Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.

B

Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.

C

Ja, aus begründetem Anlass.