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Sie schießen einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der amtlichen Fleischuntersuchung?
Der offene Knochenbruch ist ein bedenkliches Merkmal, sodass der Rehbock einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden muss. Wäre der Knochenbruch erst durch den Schuss entstanden, würde es sich nicht um ein bedenkliches Merkmal handeln.