Wann ist der Erwerb eines Wechselsystems .22 l.r. zur eingetragenen Waffe .32 S&W Long WC waffenrechtlich zulässig?
Ab 18 Jahren frei zu erwerben.
Ohne Altersbeschränkung frei zu erwerben.
Nur mit Nachweis der Original-WBK frei zu erwerben.
Ein Wechselsystem ist ein wesentlicher Bestandteil von Schusswaffen und ist rechtlich den zugehörigen Schusswaffen gleichgestellt.