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Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem Reinertrag der Jagd?
A
den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten
B
den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft
C
den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung