Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem Reinertrag der Jagd?

A

den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten

B

den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft

C

den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung

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