Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem Reinertrag der Jagd?
den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten
den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft
den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung