Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ist das Töten von Kormoranen in Niedersachsen erlaubt. Welche der nachgenannten Personen sind hierzu befugt?
Ein Angehöriger der zuständigen Naturschutzwacht
Der zuständige bestätigte Fischereiaufseher
Der Revierinhaber
Ein im betroffenen Revier zur Jagdausübung befugter Jagdgast