Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?
In einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.
In einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1
In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.