Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?
In einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.
In einem Sicherheitsbehältnis (DIN/EN 1143- 1 oder gleichwertig) mit Widerstandsgrad 0 oder 1
In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.