Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren?

A

In einem Stahlbehältnis mit Schwenkriegelverschluss.

B

In einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder 1

C

In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.

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