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Welcher Grundsatz gilt in befriedeten Bezirken?
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Das heißt, die Jagdausübung ist dort verboten.
Wenn es sich bei dem befriedeten Bezirk um das eigene bewohnte Gebäude handelt, dann darf dieses natürlich auch in Jagdausrüstung betreten werden. Allerdings ist das die Ausnahme und kein „Grundsatz“. In zahlreichen befriedeten Bezirken wie Autobahnen, Zoos und Friedhöfen trifft diese Ausnahme nicht zu.