Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
ja
Waffenrechtlich gilt das als Leihe. Diese ist dem Jäger für Jagdwaffen erlaubt. Der Jagdschein gilt hierbei als Ersatz der Waffenbesitzkarte.
nein
ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte