Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?

A

ja

Waffenrechtlich gilt das als Leihe. Diese ist dem Jäger für Jagdwaffen erlaubt. Der Jagdschein gilt hierbei als Ersatz der Waffenbesitzkarte.

B

nein

C

ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte