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Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
A
ja
Waffenrechtlich gilt das als Leihe. Diese ist dem Jäger für Jagdwaffen erlaubt. Der Jagdschein gilt hierbei als Ersatz der Waffenbesitzkarte.
B
nein
C
ja, aber nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte