Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude darf eine Katze vom Revierinhaber im Rahmen des Jagdschutzes geschossen werden?
Mehr als 200 m
Mehr als 300 m
Mehr als 500 m
Der Revierinhaber, der keine zusätzliche Jagdaufseherausbildung hat, ist nicht jagdschutzberechtigt und darf keine wildernden Katzen schießen
Als jagdschutzberechtigter Revierinhaber darf er wildernde Katzen in jedem Fall schießen