Schwarzwild hat an einer im freien Feld errichteten Kartoffelmiete Schaden verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

A

Ja

B

Nein

Die Schadensersatzpflicht bezieht sich nur auf noch nicht geerntete Früchte. Kartoffeln oder Rüben, welche bereits eingemietet sind, gelten als geerntet und unterliegen nicht der Ersatzpflicht.