Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen?

A

Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.

B

Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.

C

Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.