Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?

A

Nein.

Kartuschenmunition gehört nach Waffengesetz zur Munition und ist somit erlaubnispflichtig.

B

Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.

C

Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.