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Darf man zu Silvester mit einem Revolver .38 Spezial Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
A
Nein.
Kartuschenmunition gehört nach Waffengesetz zur Munition und ist somit erlaubnispflichtig.
B
Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
C
Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.