Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz.

A

Alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können.

B

Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind.

C

Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind.