Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen zu schießen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der Jagdbehörde?

A

Ja

Ein eingezäunter Hausgarten ist ein befriedeter Bezirk. Hier ruht grundsätzlich die Jagd. Allerdings darf der Eigentümer nach niedersächsischem Jagdgesetz auf einige Tierarten (z.B. Fuchs, Marder, Iltis, Waschbär, Nutria, Wildkaninchen) die Jagd ausüben und sich Wild aneignen. Für die Jagdausübung benötigt er jedoch einen Jagdschein. Anders als „normalerweise“ liegt das Jagdausübungsrecht in diesem Fall beim Grundstückseigentümer und nicht beim Pächter. Auf Antrag kann die Jagdausübung durch den Jagdpächter von der Jagdbehörde gestattet werden.

B

Nein