Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?

Erklärung:

Zu den Jagdschutzberechtigten zählen nach § 25 BJagdG:

  1. Jagdausübungsberechtigte
  2. Bestätigte Jagdaufseher
  3. Polizeibeamte

Ein Jagderlaubnisschein berechtigt nicht zur Ausübung des Jagdschutzes.

A

Ja

B

Nein

C

Ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe