Sind Sie als Inhaber eines unentgeltlichen Jagderlaubnisscheins zum Abschuss eines Rehbocks Jagdschutzberechtigter im Sinne des Jagdgesetzes?
Zu den Jagdschutzberechtigten zählen nach § 25 BJagdG:
Ein Jagderlaubnisschein berechtigt nicht zur Ausübung des Jagdschutzes.
Ja
Nein
Ja, wenn ich einen Jagdaufseherlehrgang besucht habe