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Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?
A
In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.
B
In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN
C
In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.