Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?

A

In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.

B

In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.

C

In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.