Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?

A

Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben

B

Der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins

C

Der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins

D

Der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes

E

Der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis