Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Der Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben
Der Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
Der Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
Der Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
Der Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis