Wann geht die Schusswaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes verloren?

A

Wenn mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.

B

Wenn alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar gemacht werden.

C

Wenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.