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Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
A
Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
B
Ja.
C
Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
Ja.
Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.