Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
Die Berufsgenossenschaft
Der Revierinhaber
Die Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
Die Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers