Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?
Aufgrund hoher Zuwachsraten beim Schwarzwild darf bis zum 31.01.2028 Schwarzwild ganzjährig bejagt werden. Führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg sind hiervon explizit ausgenommen.
Leitbachen sollen bevorzug erlegt werden.
Führende Bachen dürfen erlegt werden, wenn die Frischlinge schwerer als 25 kg sind.