Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?
Das Erlegen von für die Aufzucht notwendigen Bachen ist verboten.
Leitbachen sollen bevorzug erlegt werden.
Führende Bachen dürfen erlegt werden, wenn die Frischlinge schwerer als 25 kg sind.