Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Erklärung:

Aufgrund hoher Zuwachsraten beim Schwarzwild darf bis zum 31.01.2028 Schwarzwild ganzjährig bejagt werden. Führende Bachen mit Frischlingen unter 25 kg sind hiervon explizit ausgenommen.

A

Das Erlegen von für die Aufzucht notwendigen Bachen ist verboten.

B

Leitbachen sollen bevorzug erlegt werden.

C

Führende Bachen dürfen erlegt werden, wenn die Frischlinge schwerer als 25 kg sind.

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