Welche zwingende Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein?
Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Es darf nur mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein geschossen werden, weil ihre wirksame Reichweite nur bei etwa 60 m liegt.
Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden.
Es darf in das Treiben hinein geschossen werden, wenn die Treiber noch mindestens 100 m entfernt sind.