Welche zwingende Vorschrift enthält die Unfallverhütungsvorschrift „Jagd“ über das Schießen mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein?
Es darf nur mit Flintenlaufgeschossen in das Treiben hinein geschossen werden, weil ihre wirksame Reichweite nur bei etwa 60 m liegt.
Ausnahmen kann der Jagdleiter nur unter besonderen Verhältnissen zulassen, sofern hierdurch eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Mit Büchsen- oder Flintenlaufgeschossen darf nicht in das Treiben hineingeschossen werden.
Es darf in das Treiben hinein geschossen werden, wenn die Treiber noch mindestens 100 m entfernt sind.