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Ist bei einer Mehrzahl von Jagdpächtern der Jagderlaubnisschein von einem oder von allen Pächtern zu unterzeichnen?
A
Von allen Pächtern
Alle Pächter stellen rechtlich zusammen eine Gemeinschaft dar, die als solche auch gemeinschaftlich unterzeichnen muss.
B
Nur von einem Pächter
C
Die Untere Jagdbehörde muss den Jagderlaubnisschein unterzeichnen.