Ist bei einer Mehrzahl von Jagdpächtern der Jagderlaubnisschein von einem oder von allen Pächtern zu unterzeichnen?
Von allen Pächtern
Alle Pächter stellen rechtlich zusammen eine Gemeinschaft dar, die als solche auch gemeinschaftlich unterzeichnen muss.
Nur von einem Pächter
Die Untere Jagdbehörde muss den Jagderlaubnisschein unterzeichnen.