Ist bei einer Mehrzahl von Jagdpächtern der Jagderlaubnisschein von einem oder von allen Pächtern zu unterzeichnen?

A

Von allen Pächtern

Alle Pächter stellen rechtlich zusammen eine Gemeinschaft dar, die als solche auch gemeinschaftlich unterzeichnen muss.

B

Nur von einem Pächter

C

Die Untere Jagdbehörde muss den Jagderlaubnisschein unterzeichnen.