In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?

Erklärung:

Die Jagdpachtfähigkeit ist an den Jagdschein gebunden.

A

Bei unanfechtbar abgelehnter Erteilung eines neuen Jagdscheins für den Pächter

B

Bei unanfechtbarem Entzug des Jagdscheins des Pächters

C

Bei Begehen einer Straftat

D

Bei Begehen einer Ordnungswidrigkeit

E

Bei einem Verstoß gegen das Jagdrecht

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