In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?

Erklärung:

Die Jagdpachtfähigkeit ist an den Jagdschein gebunden.

A

Bei Begehen einer Straftat

B

Bei unanfechtbarem Entzug des Jagdscheins des Pächters

C

Bei unanfechtbar abgelehnter Erteilung eines neuen Jagdscheins für den Pächter

D

Bei Begehen einer Ordnungswidrigkeit

E

Bei einem Verstoß gegen das Jagdrecht