In welchem Fall verliert der Jagdpächter seine Jagdpachtfähigkeit?
Die Jagdpachtfähigkeit ist an den Jagdschein gebunden.
Bei Begehen einer Straftat
Bei unanfechtbarem Entzug des Jagdscheins des Pächters
Bei unanfechtbar abgelehnter Erteilung eines neuen Jagdscheins für den Pächter
Bei Begehen einer Ordnungswidrigkeit
Bei einem Verstoß gegen das Jagdrecht