Welchen der nachgenannten Zwecke dient die Jagdabgabe, die mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird?

Erklärung:

Die Jagdabgabe in NRW ist abgeschafft worden. Wir werten diese Frage als nicht mehr aktuell.

Zur Schließung von Finanzierungslücken wird stattdessen nun ein freiwilliger Jagdbeitrag in Höhe von 45 € durch den Landesjagdverband NRW von den Mitgliedern des Verbandes eingezogen. Diese bekommen dann Rabatte und andere Vorteile bei Schulungen. Jäger, die kein Mitglied des Verbandes sind, müssen auch den Beitrag nicht entrichten. Sie profitieren jedoch auch nicht von den Vorteilen der Mitgliedschaft.

A

Schweißhundestationen

B

Jagdliche Fortbildung

C

Ausgleich von Verwaltungsaufwand

E

Wildökologische Forschung