Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?
Ja, das Verscheuchen von Wild ist erlaubt.
Ja, das Einzäunen von Flächen ist erlaubt.
Nein, nur der Jagdausübungsberechtigte darf Schutzmaßnahmen treffen.