Darf der Eigentümer eines Grundstückes zur Wildschadenverhütung Schutzmaßnahmen treffen?

A

Ja, das Verscheuchen von Wild ist erlaubt.

B

Ja, das Einzäunen von Flächen ist erlaubt.

C

Nein, nur der Jagdausübungsberechtigte darf Schutzmaßnahmen treffen.