Für die Mindestgröße eines Zwingers gibt es nach Tierschutz-Hundeverordnung drei Kriterien: Widerristhöhe (1), Körperlänge (2) und die Anzahl der Hunde (3).
- Bis 50 cm Widerristhöhe → ≥ 6 m2
- 51 cm bis 65 cm Widerristhöhe → ≥ 8 m2
- ≥ 66 cm Widerristhöhe → 10 m2
Also:
- ≥ 6 m2 für Hunde mit einer Widerristhöhe bis zu 50 cm
- ≥ 8 m2 für Hunde mit einer Widerristhöhe von 51 bis 65 cm