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Wer ist Inhaber des Jagdrechts?
Das Jagdrecht liegt beim Grundeigentümer. Allerdings darf das Jagdrecht nur in Jagdbezirken ausgeübt werden und wird dann als Jagdausübungsrecht bezeichnet. Dieses liegt beim Inhaber eines Jagdbezirks, was ein Pächter oder ein Eigenjagdbesitzer sein kann.