Wie muss sich der Jagdausübungsberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes ausweisen?
Siehe: Landesjagdgesetz NRW § 25 Inhalt des Jagdschutzes.
Zur Ausübung des Jagdschutzes sind folgende Personen berechtigt und müssen sich in NRW auch als Jagdschutzberechtigte ausweisen können: