Wie muss sich der Jagdausübungsberechtigte bei der Ausübung des Jagdschutzes ausweisen?

Erklärung:

Siehe: Landesjagdgesetz NRW § 25 Inhalt des Jagdschutzes .

Zur Ausübung des Jagdschutzes sind folgende Personen berechtigt und müssen sich in NRW auch als Jagdschutzberechtigte ausweisen können:

  • Jagdausübungsberechtigte (→ Jagdschutzausweis)
  • Bestätigte Jagdaufseher (→ Dienstausweis)
  • Polizeibeamte (→ Polizeidienstausweise)

A

Vorzeigen des Jagdschutzausweises

B

Vorzeigen des Jagdscheins

C

Vorzeigen von Jagdschein und Jagdschutzausweis