Sie finden bei der Ausübung der Jagd bei erlegtem, gefangenem oder verendetem Wild Kennzeichen vor. Wo sind diese Kennzeichen unverzüglich abzuliefern?

Erklärung:

Wie so häufig bei Fragen nach Behörden in NRW ist es die untere Jagdbehörde.

A

Untere Jagdbehörde

B

Gemeindeamt

C

Naturschutzbehörde

D

Obere Jagdbehörde