Ihr Jagdgebrauchshund ist wirksam gegen Tollwut geimpft. Dürfen Sie ihn in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen?
Ja, Sie dürfen Ihren geimpften Jagdhund in einen tollwutgefährdeten Bezirk mitnehmen. Der Hund muss zuverlässig gehorchen.
Nein
Ja, aber nur an der Leine.