Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?

A

Ja, mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde.

B

Ja, wenn für den Jagdbezirk kein Pächter gefunden wird.

C

Ja, wenn einer der Jagdgenossen vorbehalte gegenüber der Jagd hegt.

D

Nein, das geht nicht.

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