Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
Ja, mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde.
Ja, wenn für den Jagdbezirk kein Pächter gefunden wird.
Ja, wenn einer der Jagdgenossen vorbehalte gegenüber der Jagd hegt.
Nein, das geht nicht.