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Darf eine Jagdgenossenschaft in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk die Jagd ruhen lassen?
A
Ja, mit Zustimmung der Unteren Jagdbehörde.
B
Ja, wenn für den Jagdbezirk kein Pächter gefunden wird.
C
Ja, wenn einer der Jagdgenossen vorbehalte gegenüber der Jagd hegt.
D
Nein, das geht nicht.