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Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?


Der Jugendjagdschein ist an einige Bedingungen geknüpft. Unter anderem darf die Jagd nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich ausgewiesenen Begleitperson ausgeübt werden.