Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?
Nein
Zum einen ist das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltung verboten. Zum anderen darf ein Jäger die Waffe nur zur berechtigten Jagdausübung führen.
Jagdscheininhaber dürfen ihre Waffen überall mit hinnehmen, solange sie am Körper getragen werden.
Ja, falls das Schützenfest auf dem Weg zur Jagd liegt.