Darf ein Jagdscheininhaber nach der Jagd seine Kurzwaffe mit zum Schützenfest nehmen?

A

Nein

Zum einen ist das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltung verboten. Zum anderen darf ein Jäger die Waffe nur zur berechtigten Jagdausübung führen.

B

Jagdscheininhaber dürfen ihre Waffen überall mit hinnehmen, solange sie am Körper getragen werden.

C

Ja, falls das Schützenfest auf dem Weg zur Jagd liegt.