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Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von Wild verboten?
Im Bundesjagdgesetz ist das Fangen von Wild mit den folgenden Fanggeräten verboten:
- Schlingen jeder Art
- Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten
- Selbstschussgeräte
Im Landesjagdgesetz NRW werden weitere verbotene Fanggeräte für NRW festgelegt:
- Totschlagfallen
- Wippbrettkastenfallen (bei fehlenden Mindestmaßen)