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Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von verboten?


Im Bundesjagdgesetz ist das Fangen von mit den folgenden Fanggeräten verboten:

  • Schlingen jeder Art
  • Fanggeräte, die nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten
  • Selbstschussgeräte

Im Landesjagdgesetz NRW werden weitere verbotene Fanggeräte für NRW festgelegt:

Siehe: § 30 DVO Landesjagdgesetz NRW