Mit welchen Fanggeräten ist in Nordrhein-Westfalen das Fangen von Wild verboten?
Im Bundesjagdgesetz ist das Fangen von Wild mit den folgenden Fanggeräten verboten:
Im Landesjagdgesetz NRW werden weitere verbotene Fanggeräte für NRW festgelegt:
Siehe: § 30 DVO Landesjagdgesetz NRW
Scherenfallen
Totschlagfallen
Kastenfallen
Tellereisen
Eiabzugeisen