Welche der folgenden Aussagen sind in der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthalten?
Bei einer Gesellschaftsjagd müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten farblich von der Umgebung abheben.
Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen nur ungeladene Schusswaffen mitführen.
Es müssen in jedem Fall genügend Jagdhornbläser vorhanden sein um die Jagdbetriebssignale weitergeben zu können.
Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.