Welche der folgenden Aussagen sind in der "Unfallverhütungsvorschrift - Jagd" enthalten?

A

Bei einer Gesellschaftsjagd müssen sich alle unmittelbar an der Jagd Beteiligten farblich von der Umgebung abheben.

B

Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen nur ungeladene Schusswaffen mitführen.

C

Es müssen in jedem Fall genügend Jagdhornbläser vorhanden sein um die Jagdbetriebssignale weitergeben zu können.

D

Die Anordnungen des Jagdleiters sind zu befolgen.